Mittwoch, 25. August 2010
Hausratsversicherung: Möbel auf der Terrasse versichert?
In der Regel sind Möbel oder andere Gegenstände, die sich auf der Terrasse befinden nicht vom Umfang der Hausratsversicherung gedeckt, so dass bei der Beschädigung solche außerhalb der Wohnung liegen die Gegenstände nicht ersetzt werden (AG München, AZ. 251 C 19971/06). Selbstverständlich lassen sich auch außerhalb der Wohnung gelegenen Gegenstände mit direktem, festem Bezug zur Wohnung versichern, z.B. Antennen oder Markisen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine entsprechende Vereinbarung aufzunehmen. http://www.anwalt-strieder.de/ http://www.telefonrechtsrat.de/
Sonntag, 17. Januar 2010
Neckisches Kinderkitzeln haftet nicht
Neckisch gekitzelt hatten sich Jugendliche im Treppenhaus eines Wohnhauses, die ganze Truppe wohlgelaunt und erwartungsvoll angesichts des nahenden Spielplatzerlebnisses. Nur eines der Kinder zeigte eine urgeschichtlich im Menschlichen verankerte Reflexreaktion. Es wich quitschend dem Kitzlenden aus. Beim Ausweichen stieß es aber nun gegen eine scharfe Kante einer Holzplatte, die unglücklicherweise auf dem Treppengeländer lag (warum bleibt unklar) und zog sich eine Gesichtsverletzung zu. Es verlangte, der Kitzelnde solle haften, und zwar auf Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Prüm wies die Klage aber ab. Grund: Kinderkitzeln stellt selbst und als solche keine Körperverletzung dar. Treppengeländer mit Bruchstellengehören nach dem AG als Gefahrenstellen zum allgemeinen Lebensrisiko. Bleibt die Frage, wie das Amtsgericht bei kitzelnden Erwachsenen geurteilt hätte, die sich durch die Bruchstellen des Treppenhauses gen Fußballspiel oder zur gemekinsamen Demo bewegen. Außerdem kann Kitzeln je nach Sachzusammenhang und Intensität durchaus Körperverletzend sein. (RA Christoph Strieder, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Solingen und Leverkusen). www.anwalt-strieder.de
Mittwoch, 13. Januar 2010
Unternehmensfortführung i.S.v. § 25 Abs. 1 HGB auch bei Weiterführung wesentlicher Kernbereiche vor
Freitag, 6. November 2009
Parkmacken: Tür-Auf beim Parken
www.anwalt-strieder.de (Rechtsanwalt Verkehrsrecht Solingen Leverkusen). www.telefonrechtsrat.de
Samstag, 24. Oktober 2009
Die Fürsorgepflicht des betrunkenen Autofahrers für einen ebensolchen Beifahrer
Donnerstag, 3. September 2009
Unverlangte Emailwerbung: So Urteilt der BGH!
Solche unverlangte E-Mail-Werbung stört in der Regel den Betriebsablauf des Unternehmens. dieses ist nämlich mit dem Sichten und Aussortieren von Werbe- und E-Mails belastet, wofür ein zusätzlicher Werbeaufwand entsteht. Zudem können grundsätzlich auch zusätzliche Kosten huierdruch entstehen, zB für die Internet-Verbindung und E-Mail-Übermittlung durch den Content- und Host-Provider anfallen. E-Mailwerbung ist billige, schnell und automatisiert in großem Umfang zu versenden. Ohne eine Beschränkung der E-Mail-Werbung muss nach dem BGH mit einem starken Umsichgreifen dieser Art zu werben gerechnet werden.
Werbung ist nach dem Urteil "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern." Dazu zählt auch eine E-Mail, mit der einen Geschäftstätigkeit gegenüber einem Dritten dargestellt wird.
Auch der Versand an Private kann hierzu gehören! Verletzt ist dann dessen Persönlichkeitsrecht. Auch der Private kann also gegen solche Versender mit einer Abmahnung vorgehen.
www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de www. www.fachanwalt-x-informationstechnologierecht.de
Montag, 27. Juli 2009
So machen wir das immer: Freispruch bei fehlerhafter Blutentnahme
In einem vom OLG Dresden entschiedenen Fall sind die Polizisten, die die Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug angeordnet hatten, vor Gericht als Zeugen gehört worden. Vor den Richtern des Oberlandesgerichts sagten sie aus, dass sie niemals einen Richter fragen, wenn sie eine Blutentnahme anordnen. Sie begründeten dies damit, dass sie dies schon immer so gemacht haben. Sie würden daher nicht einmal versuchen, einen Richter vor der Blutentnahme zu erreichen, um die Anordnung der Blutentnahme durch einen Richter herbeizuführen. Dies reichte den Richtern des OLG. Es ist nachvollziehbar, dass die Richter das Verhalten der Polizisten für willkürlich erachteten und ihnen eine bewusste Missachtung der Strafprozessordnung attestierten. Eine solche systematische Nichtbeachtung des Rechts führt zu einem Verwertungsverbot der Blutprobe, beziehungsweise des Ergebnisses der Blutprobe.
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