Gestern waren sie noch ganz: Gartenmöbel auf der Terrasse...
In der Regel sind Möbel oder andere Gegenstände, die sich auf der Terrasse befinden nicht vom Umfang der Hausratsversicherung gedeckt, so dass bei der Beschädigung solche außerhalb der Wohnung liegen die Gegenstände nicht ersetzt werden (AG München, AZ. 251 C 19971/06). Selbstverständlich lassen sich auch außerhalb der Wohnung gelegenen Gegenstände mit direktem, festem Bezug zur Wohnung versichern, z.B. Antennen oder Markisen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine entsprechende Vereinbarung aufzunehmen. http://www.anwalt-strieder.de/ http://www.telefonrechtsrat.de/
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Mittwoch, 25. August 2010
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