Sonntag, 12. April 2009

Immer langsam voran! LKW Überhol-Blockade

Ein Lkw, der auf einer zweispurigen Autobahn versucht, einen anderen Lkw zu überholen, und hierfür mehr als 45 Sekunden braucht, verhält sich nach dem OLG Hamm (AZ. 4 Ss OWi 629/08) ordnungswidrig. In dem entschiedenen Fall musste der Lkw-Führer 80 € Bußgeld zahlen, weil er durch den Überholvorgang entgegen der Vorschrift des § 5 StVO den Verkehr unangemessen behinderte. Ob dies auch bei einer dreispurigen Fahrbahn gilt, bei welcher der beruhende Lkw seinerseits noch theoretisch auf der dritten Spur überholt werden könnte, ist fraglich. Ob ärgerliche Verkehrsstaus durch Lkw, dessen Fahrer meinen, die vorgeschriebene Geschwindigkeit bei beginnender Steigung einer Fahrbahn überschreiten zu müssen, um an ihren Kollegen mit wenigen Millimetern über Grund/Stunde vorbeifahren zu können, ist ebenfalls fraglich, da ein solches Verhalten nicht allzu oft geahndet werden dürfte. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de

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