Das Urteil ist zu begrüßen und dürfte im Bergischen Land Ansprüche gegen Lichtemissionen praktisch ausschließen.
Sonntag, 22. März 2009
Der geblendete Nachbar: Lichtemissionen durch Solarzellen
Eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Lichteinfall, Lichtemissionen, Lichtreflexionen von Solarzellen auf des Nachbarn Dach ist unwesentlich , wenn die Lichteinstrahlung durch Reflexion der Photovoltaikanlage nur von April bis August für wenige Stunden stattfindet und die Strahlungsintensität insgesamt nur um 3% erhöht ist, und zwar nur bei schönem Wetter ( LG Frankfurt a.M. v. 18.7.2008, Az.: 2/12 O 322/06).
Eingestellt von
Christoph Strieder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz; www.anwalt-strieder.de
um
07:05
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Lichtemissionen,
Lichtreflexionen Solarzellen Photovoltaikanlage Unterlassung Nachbarrecht,
Nachbarrecht Beeinträchtigung Nachbargrundstück Lichteinfall
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