Montag, 4. Mai 2009

Vom Hund erschreckt: Halter haftet

Stürmt ein nicht angelernter, großer Hund auf einen Radfahrer zu und verursacht hierdurch, dass der Radfahrer stutzt, sei es nur, weil er sich erschreckt hat, haftet der Hundehalter (OLG Brandenburg, AZ: 12 U 94/07). Grundsätzlich steht der Tierhalter für Schäden, welche das Tier verursacht, auch dann ein, wenn diese nicht verschuldet hat. Da hilft nur eine gute, jedem Tierhalter zu empfehlende Haftpflichtversicherung. www.anwalt-strieder.de www.telefonrechtsrat.de


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen