Samstag, 30. Mai 2009

Äste auf des Nachbarn Grundstück!

Überwuchs von Gestrüpp und Ästen von einem Grundstück auf das andere ist in der Regel zu entfernen. Ob dieser hinzunehmen ist, wenn gar keine Beeinträchtigung oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks gegeben ist, kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt werden. Entfernt der Gestrüpp-Eigentümer dieses nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, kann nach einem großen Teil der Rechtsprechung hierfür sogar Schadensersatz verlangt werden, wobei der Schaden in der Höhe der notwendigen Beseitigungskosten liegt. Wie üblich ist hier vieles umstritten. In einem Einzelfall hat das LG Coburg (Az.: 33 S 26/08) entschieden, dass auch bei Bäumen, die seit über 30 Jahren an der Grundstücksgrenze stehen die überwachsenden Äste entfernt werden müssen. Grund: großflächige Beschattung, herabfallenden Nadeln und abgestorbene Zweige auf dem Grundstück des anderen, verursacht durch den Überwuchs.


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