Mittwoch, 29. April 2009

Nutzungsausfall bei beschädigtem Wohnmobil

Ein Nutzungsausfall setzt voraus, dass die Möglichkeit zur Nutzung eines beschädigten Pkw tatsächlich nicht besteht. Dies kann problematisch sein, wenn das beschädigte Fahrzeug lediglich der Freizeitgestaltung dient. Im entschiedenen Fall war ein Wohnmobil beim Verkehrsunfall beschädigt worden. Der Unfallgegner hatte allerdings auch einen Pkw. Der BGH, Az.: VI ZR 248/07, verneinte einen Anspruch, da kein tatsächliche Nutzung ausfallen vorliege. Der Geschädigte konnte zur Fortbewegung sein Pkw benutzen. Betroffen sei lediglich die Freizeitgestaltung des Geschädigten, die aber nicht kapitalisierte ist. www.anwalt-strieder.de

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